Es gibt viele Nahrungsergänzungsmittel auf dem Markt und oft weiß man nicht, auf welche Aussagen man sich verlassen kann.
Wir möchten an dieser Stelle auf die HealthClaims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel hinweisen. Diese Verordnung legt fest, welche Angaben zu einem Lebensmittel, seinen Bestandteilen und der Gesundheit getroffen werden dürfen.

Die Europäischen Behörde für Lebensmittel (EFSA) prüft die wissenschaftliche Absicherung der einzelnen Angaben. Ziel ist es, den Endverbraucher vor irreführenden Aussagen zu schützen und Kundentäuschung vorzubeugen.  Wir unterstützen diesen Ansatz, möchten diese Transparenz mit unseren Kunden teilen und orientieren und stets and den HealthClaims.

Bitte vergessen Sie nie, dass Nahrungsergänzungsmittel eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung nicht ersetzen, sie sollen den gesunden Lebensstil unterstützen.

Herzlich willkommen!

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